Die Förderung kann bis zum 01.September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden, was dabei beachtet werden muss ist wie folgt erläutert.
Die Förderung einer Wärmebilddrohne zur Kitzrettung ist an einige Bedingungen geknüpft, hier die wichtigsten Fakten:
Vorgehen:
Da die Förderung nur bis zum 01.September angeboten wird, ist noch unklar, ob die Drohne mit Zubehör bis zu dem Zeitpunkt schon ausgeliefert sein muss – oder ob der Zeitpunkt der Bewilligung des BLE ausschlaggebend ist. Aufgrund dieser Unklarheiten und der teilweise schwierigen Liefersituation empfehlen wir, den Antrag auf Förderung schnellstmöglich einzureichen. Die Fördermittel sind auf 3 Mio EUR begrenzt, wann dieses Volumen ausgeschöpft sein wird, ist nicht bekannt.
Wir haben auch alle Befähigung und teilweise Einzelerlaubnisse nach der Neuen Drohnenverordnung.